Herr Raffaele Arena, hat in der Universität Messina Rechtswissenschaft studiert.
Während der anschließenden Referendariatszeit hat er mit renommierten internationalen Rechtsanwaltskanzleien in Italien und Deutschland zusammengearbeitet.
Im Rahmen seiner Ausbildung, im Jahr 1990, hat er an einem Fortbildungskurs über das Recht der Internationalprivatrechtlichen- und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Italien unter Berücksichtigung des Kaufvertrages bei der Juristischen Fakultät der Universität Ferrara teilgenommen.
Im Jahr 1991 hat er einen "International Trade Law Post-Graduate Course" (Post-Graduate Kurs über das internationale Handelsrecht) bei dem Institut für Europäische Studien der Universität Turin absolviert.
Im Jahr 1992 erwarb er die Zulassung als Rechtsanwalt im Bezirksgericht des Oberlandesgerichts Messina (Italien).
Im Jahr 1994 erreichte er, mit dem Prädikatexamen, den Akademischen Grad eines LL.M. (Magister Legum) bei der Universität Heidelberg, unter der Betreuung des Professors Dr. Dr. h.c. Mult. Erik Jayme, mit einer Magisterarbeit über das internationalprivatrechtliche Thema: "Formwirksamkeit von Verträgen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr".
Im Jahr 1999 Aufnahme als "Rechtsanwalt" in Deutschland im "Oberlandesgerichtsbezirk München".
Im Jahr 2001 Aufnahme als "Europäischer Rechtsanwalt" nach EuRAG in demselben Oberlandesgerichtsbezirk München
Die Kanzlei Arena arbeitet in enger Kooperation mit der Kanzlei des Rechtsanwalts Jürgen Strampp zusammen. Adresse der Kanzlei: Rechtsanwalt Jürgen Strampp, Schertlinstrasse, 29, D- 86150 Augsburg, Tel. 0821/71061510, Fax 0821/71061511, Web: www.fachanwalt-strampp.de. So wird gewährleistet eine effiziente und kompetente Rechtsberatung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit direkter Vertretung des Mandanten vor den deutschen Gerichten.
RA Raffaele Arena wurde im Verzeichnis der deutschsprachigen Rechtsanwälte im Konsularbezirk des deutschen Generalkonsulats in Neapel sowie des deutschen Honorarkonsulats in Messina geführt.
Er wurde auch im Verzeichnis der deutschsprachigen Rechtsanwälte in der italienischen-deutschen Handelskammer in Mailand eingeschrieben.
RA Raffaele Arena wurde auch in der Liste der Bundesagentur für Außenwirtschaft, Servicestelle des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, als deutschsprachiger Rechtsanwalt und Vertreter von deutschen Unternehmen in Italien geführt.
Darüber hinaus wurde die Kanzlei, als Büro im deutsch-italienischen Rechtsverkehr tätig und ist in der Liste der italienischen Ausbildungstelle für deutsche Juristen, Praktikanten und Rechtsreferendare, in der Vereinigung für den Gedankenaustausch zwischen deutschen und italienischen Juristen –General Sekretariat bei der Universität Bochum-eingeschrieben.
Viele junge deutsche Referendaren konnten ein Praktikum in der Kanzlei absolvieren und nützliche Informationen auf die italienische Rechtsordnung erwerben.
Im Jahr 2010 in der Ausgabe vom 26. Juli von „Italia Oggi“, eine wirtschaftliche, rechtliche und politische Tageszeitung, eine Interview mit dem Avv. Raffaele Arena in einem Artikeln für Rechtsanwälte die eine doppelte Zulassung in zwei verschiedenen Rechtsordnungen erreichen. Artikel lesen.
Unter der folgenden Webadresse: https://www.legali.com/spip.php?article397 einer der Artikeln von RA Raffaele Arena veröffentlicht in Bezug auf das internationale Erbrecht mit den Titel: „la successione mortis causa nel diritto internazionale privato italiano“ (die Erbschaft Todes wegen im italienischen internationalen Privatrecht”´).
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Bereich der Beratung sowie Vertretung von italienischen und ausländischen Mandanten, Privaten und Gesellschaften, mit juristischen Interessen im Bereich des Zivil-und Handelsrechts und des Internationalen Privatrechts.
In diesem letzten Bereich betrifft die Tätigkeit hauptsächlich das internationale Erbrecht. Insbesondere die Regelung von erbschaftspraktischen Maßnahmen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, wie Erbschaftsverteilungen und die Zuteilung von damit verbundenen Vermögenswerten, zum Beispiel der anschließende Verkauf von Immobilienvermögen, das zur Erbschaft gehört.
Durch ein weites Korrespondenznetz, welches sich sowohl auf EG-Länder erstreckt als auch auf außergemeinschaftliche Länder erweitert wird, kann die Kanzlei eigene Rechtsdienste im Bereich der Internationalität anbieten.